Unter dem Aktenzeichen (234 Cs)3012PLs14916/07(133/08) fand am 24.03.2009 um 12:00 Uhr im Raum 1007 des Berliner Amtsgerichts Tiergarten die mündlichen Verhandlung in der Strafsache das Volk gegen Dr. rer. nat. Stefan Lanka statt.
Das Verfahren hatte die Beleidigungstatbestände der §§185ff des Strafgesetzbuches zum Gegenstand. Die Ermittlungen gegen den Angeklagten Lanka wurden aufgrund eines Antrages des Prof. Dr. Reinhard Kurth in die Wege geleitet, nachdem der AIDS-Leugner Lanka dessen Wirken als Präsident des Robert Koch Instituts (RKI) als strafbar gemäß dem Völkerstrafrecht bezeichnete und dies im Jahre 2007 per Fax dem RKI kundtat.
Lanka, in seiner unerschütterlichen Überheblichkeit, zog es vor, seine Verteidigung selbst in die Hand zu nehmen. Ein Unterfangen, welches von Beginn an zum Scheitern verurteilt war und in der folgenden Exklamation Lankas einen denkwürdigen Höhepunkt fand:
“SIE SIND EIN MÖRDER, EIN MASSENMÖRDER, EIN VÖLKERMÖRDER!”
Prof. Kurth nahm es gelassen.
Worum ging es Lanka in diesem Verfahren? Lanka, der als Mitglied der sog. Perth-Group die These vertritt, die Existenz von HIV als ein exogenes Retrovirus sei nicht nachgewiesen, wollte mit diesem Verfahren ein Exempel statuieren und seine Auffassung zur AIDS-Thematik kolportieren. Auf diesem Wahn basierte seine Verteidigung: Wenn Prof. Dr. Kurth öffentlich bekennt, daß HIV existiert und nachgewiesen wurde und die damit verbundenen HIV-Tests valide sind, kann er, Lanka, der große Wissenschaftler, gegen Prof. Kurth Strafanzeige wegen Meineides stellen. Für Lanka war es ein unwesentliches Detail, daß hier gegen ihn ermittelt und vor Gericht gezogen wurde. Er sieht in diesem Strafprozeß eine Gelegenheit, seinen Standpunkt vor Gericht zu verteidigen nicht seine strafbare Handlung. Der vermeintliche Meineid Kurths ist für ihn das Ziel – nicht die Abwendung einer Verurteilung.
Lanka konnte seinen Kampf nicht auf dem Boden der Wissenschaft gewinnen, so sucht er nun, ihn im Lager der Juristerei für sich zu entscheiden. Die Maßstäbe, die hier angelegt werden, sind jedoch mitnichten geringer als die, mit welchen er in peer-reviewed Publikationen zu kämpfen hat. So ist es nicht verwunderlich, daß in der Datenbank von Pubmed zwar 152 Einträge zu Autoren namens Lanka zu finden sind, einen Stefan Lanka man jedoch vergeblich sucht.
Daß Lanka unter Anbetracht der durch ihn im Verfahren getätigten Aussagen nur verurteilt werden konnte, liegt auf der Hand. Spektakulär war sein Auftritt mit Sicherheit, von einer großartigen Verteidigung kann angesichts des Ausgangs wohl kaum gesprochen werden. Dank seiner Selbstverteidigung hat er sich einen Eintrag ins Bundeszentralregister erworben als auch eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen á 15 EUR (750 EUR). Wir gratulieren.